Das Berufsbild
Friseur/in

Die neue Ausbildungsordnung für das Friseurhandwerk wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlich und kann damit wie geplant zum 1. August 2008 in Kraft treten. Hier gibt es den Text.
Mit der neuen Ausbildungsordnung erhält das Friseurhandwerk eine gestreckte handlungsorientierte Gesellenprüfung. Nach 18 Monaten Ausbildungszeit wird der erste Teil der Gesellenprüfung abgenommen. Dieser fließt mit 25 Prozent in das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung am Ende der Ausbildungszeit ein. Die neue Ausbildungsordnung ist auf alle Ausbildungsverhältnisse anzuwenden, die am 1. August 2008 oder später beginnen.
Bereits im Ausbildungsvertrag ist die Wahlqualifikation anzugeben, die im dritten Ausbildungsjahr vermittelt wird. Zur Wahl stehen Pflegende Kosmetik/Visagistik, Langhaarfrisuren, Nageldesign/-modellage, Haarersatz und Coloration. Unvollständig ausgefüllte Ausbildungsverträge werden von den Handwerkskammern uneingetragen zurückgeschickt!
Bei Anrechnung einer Vorbildung (z.B. Abitur, Einstiegsqualifizierung) kann sich das Problem ergeben, dass der Lehrling in der Berufsschule noch nach dem alten Lehrplan beschult wird, die Prüfung aber nach den neuen Vorschriften ablegen muss. Es empfiehlt sich daher, auf eine Anrechnung/Verkürzung der Ausbildungszeit zu verzichten oder mit der Ausbildung noch vor dem 1. August 2008 zu beginnen und nach alter Ausbildungsordnung auszubilden.
Das Berufsbild
Kosmetiker/in
An dieser Stelle werden in
Kürze Informationen zum Berufsbild Kosmetiker/in veröffentlicht.
