Die Friseurinnungen in

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Die Innung

Die Innung ist der freiwillige Zusammenschluss von selbstständigen Handwerkern gleicher oder einander nahe stehender Handwerke. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Innungsbereich erstreckt sich in der Regel auf einen Stadt- bzw. Landkreis oder einen Regierungsbezirk. Die Aufsicht über die Handwerksinnung führt die Handwerkskammer. Mitglied der Friseurinnung kann jeder selbstständige Friseur werden. Einige Innungen haben sich auch für selbstständige Kosmetiker geöffnet. 61 Friseurinnungen sind derzeit Mitglied im LIV Bayern.

Handfeste Gründe

Warum lohnt es sich, Mitglied der Friseurinnung zu sein? Lesen Sie hier.