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Die Innung Die
Innung ist der freiwillige Zusammenschluss von selbstständigen
Handwerkern gleicher oder einander nahe stehender Handwerke. Sie ist
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Innungsbereich
erstreckt sich in der Regel auf einen Stadt- bzw. Landkreis oder einen
Regierungsbezirk. Die Aufsicht über die Handwerksinnung führt
die Handwerkskammer. Mitglied der Friseurinnung kann jeder selbstständige
Friseur werden. Einige Innungen haben sich auch für selbstständige
Kosmetiker geöffnet. 61 Friseurinnungen sind derzeit Mitglied im
LIV Bayern. Handfeste Gründe Warum lohnt es sich, Mitglied der Friseurinnung zu sein? Lesen Sie hier.
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