Dienstleister
LIV
Der
Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks (LIV) vertritt
als Berufsverband die Interessen des Friseurhandwerks. Er ist eine juristische
Person des privaten Rechts und untersteht dem Wirtschaftsministerium
als Aufsichtsbehörde. Mitglieder des LIV sind 60 bayerische Friseurinnungen
mit einer Gesamtmitgliederzahl von rund 4500 Friseurbetrieben.
An der Spitze des LIV steht seit 1993 Landesinnungsmeister Andreas Popp
aus Stein (Mittelfranken). Er wird unterstützt von neun Vorstandsmitgliedern.
Der Vorstand vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
die in der Regel zwei Mal jährlich zusammentritt. Die Mitgliederversammlung
setzt sich aus den Delegierten der Mitgliedsinnungen zusammen. Die Innungen
sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die sich über
eine bestimmte Region, meist über einen Landkreis, erstrecken.
Selbständige Friseure sind freiwillig Mitglied der Innung.
Der Aufgabenschwerpunkt des LIV liegt in der Vertretung friseurspezifischer
Interessen gegenüber Behörden und Politik. Im Einzelnen sind
dies die Mitwirkung an den grundlegenden Regeln der Berufsausbildung,
das Aushandeln von Lohn- und Manteltarifverträgen für Auszubildende
und Arbeitnehmer sowie rechtliche Information der Mitgliedsbetriebe,
Öffentlichkeitsarbeit und politische Interessenvertretung. Auch
die Weitergabe von Frisuren- und Kosmetiktrends stellt eine wesentliche
Aufgabe dar.